Die Arbeitszeit gestaltet sich bei dieser Art von Aufgabe variabel. Im Kollektivvertrag ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 54 Stunden definiert. Zeit für sich, Freizeit und Abwechslung ist für alle Menschen ein wesentlicher Bestandteil des Lebens. So auch für unsere PflegerInnen. Ein Einsatz rund um die Uhr ist für alle Beteiligten ein Verlustspiel. Wir bitten Sie, als Arbeitgeber das zu berücksichtigen.